Sehr geehrte Damen und Herren,

jeden Tag erreichen uns derzeit erschütternde Berichte und Bilder aus der Ukraine und einzelne Mieter haben an uns die Anfrage herangetragen, ob es möglich ist, Flüchtlinge aufzunehmen.

Wir begrüßen außerordentlich die Bereitschaft unserer Mieter, den derzeit aus der Ukraine flüchtenden Menschen zu helfen.

Daher geben wir Ihnen nachstehend einige Hinweise, die Sie im Hinblick auf Ihr Mietverhältnis beachten sollten:

    1. Es steht Ihnen frei, für den Zeitraum von ca. 6 Wochen Besuch bei sich aufzunehmen. Für diesen Zeitraum bedarf es auch keiner gesonderten Vereinbarung mit der Hausverwaltung.
    2. Auf Grund der politischen Lage ist es jedoch fraglich, ob ein solcher Besuchszeitraum ausreichend ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass eine Aufnahme von Flüchtlingen sich über einen längeren Zeitraum erstrecken wird.
    3. Ein solcher Zuzug ist bei der Hausverwaltung zu beantragen und muss von dieser genehmigt werden. Für die Beantragung dieser Zuzugsgenehmigung werden die Personalien der jeweiligen Person/en – mit einer Ausweiskopie – benötigt.
    4. Die Wohnung darf Flüchtlingen nicht vollständig überlassen werden, sondern es darf nur eine bestimmte Räumlichkeit für den Zuzug zur Verfügung gestellt werden. Die Wohnung ist vom Mieter und der/den zugezogenen Person/en zu bewohnen.
    5. Bei öffentlich geförderten Wohnungen ist zu beachten, dass den Flüchtlingen Sozialleistungen zustehen. Dadurch können die Sozialleistungen des jeweiligen Mieters unter Umständen gekürzt werden, da die Leistungen des/der Zugezogenen mit angerechnet werden.
    6. Ein Mehrverbrauch von Wasser und Heizung wird sich eventuell in der Nebenkostenabrechnung bemerkbar machen.
    7. Sie als Mieter haften für eventuelle Schäden, welche unter Umständen durch die aufgenommene/n Person/en entstehen.

Zum Abschluss möchten wir Sie auch darauf aufmerksam machen, dass die Flüchtlinge eine schlimme Zeit durchstehen und gegebenenfalls Ihre aktive Hilfe - in einem fremden Land - bei Behördengängen und ähnlichem benötigen.

Sollten Sie sich, unter Berücksichtigung unserer Hinweise, zur Aufnahme einer Person oder mehrerer Personen entschließen, lassen Sie uns dies bitte mit den Angaben zur Person oder den Personen wissen (Zeiträume, welche unter Punkt 1 fallen, sind hiervon ausgenommen).

Wir werden uns dann, nach Prüfung des Antrages - im Hinblick auf die Wohnungsgröße und die Belegung - schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Oberbayerische Heimstätte

 

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Wir freuen uns, Ihnen während unserer Geschäftszeiten persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorab telefonisch einen Termin, um sicher zu stellen, dass der für Sie zuständige Sachbearbeiter anwesend ist.