Wichtige Fragen und Antworten für Mieter und Interessenten
Eine Namensänderung wird ausschließlich auf Grundlage einer Bescheinigung über die Namensänderung nach den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Heiratsurkunde, Bestätigung vom Standesamt) durchgeführt. Bitte senden Sie uns die Unterlagen unter Angabe der Mieternummer postalisch oder per E-Mail zu. Sofern sich Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ändert, teilen Sie uns Ihre neuen Kontaktdaten schriftlich mit, gerne auch per E-Mail.
Für die Überprüfung zur Aufnahme eines weiteren Mietvertragspartners benötigen wir einen von allen Vertragspartnern unterzeichneten Antrag und folgende Unterlagen der aufzunehmenden Person: Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Kopie Personalausweis, vollständig ausgefülltes Formular zur Wohnungsbewerbung. Das Formular zur Wohnungsbewerbung erhalten Sie nach Antragstellung. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir als Vermieter zu einer Änderung der Vertragspartner nicht verpflichtet sind.
Das Formular finden Sie hier.
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Gerne senden wir Ihnen bei Bedarf eine Kopie Ihres Mietervertrages zu. Geben Sie hierzu Ihre Mieternummer an; vorzugsweise per E-Mail.
Kleintiere wie zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster und Vögel sind in angemessener Anzahl nicht genehmigungspflichtig. Die Haltung von Katzen, Hunden sowie exotischen Tieren bedarf einer Zustimmung. Reichen Sie bitte vor Anschaffung einen entsprechenden Antrag ein.
Das Formular finden Sie hier.
Oftmals hilft schon ein persönliches Gespräch, da den Nachbarn ihr störendes Verhalten gar nicht bewusst ist. Bei fortwährender Ruhestörung ist die Beschwerde grundsätzlich schriftlich unter genauer Schilderung des Vorfalls sowie Angaben über Datum und Uhrzeit und Hinzuziehung von Zeugen einzureichen. Da Ihre Beschwerde jedoch juristische Schritte nach sich ziehen kann, müssen wir Sie um eine Einreichung Ihrer Beschwerde bitten. Gerne können Sie unser Lärmprotokoll und die Hausordnung nutzen. Die Ruhezeiten können Sie in unserer Hausordnung hier ersehen.
Egal ob Sie neu an einem SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen oder ob sich Ihre Bankverbindung ändert – nutzen Sie bitte hierfür hier unser Formular.
Die jeweils gültige Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag geregelt und beträgt in den meisten Fällen drei Monate. Das Vertragsverhältnis kann ausschließlich in Schriftform mit den Unterschriften aller Mietvertragspartner und Vorlage im Original beendet werden. Ein passendes Kündigungsformular finden Sie hier. Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein.
Was Betriebskosten sind, zählt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) im Einzelnen auf. Hierzu gehören nach der Definition die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen, welche im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden.
Nein. Kosten für den Wohnungsstrom zählen nicht zu den Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung. Den Strom für die Wohnung bezieht der Mieter in der Regel direkt vom Stromversorger seiner Wahl, bei welchem er sich nach Wohnungsübergabe direkt anmelden muss.
Sofern wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat abbuchen, wird Ihr Guthaben bei der Abbuchung berücksichtigt und automatisch mit der Miete verrechnet, falls und so weit es nicht zum Ausgleich von Rückständen benötigt wird. Andernfalls bitten wir Sie, uns Ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Änderungen Ihrer Bankverbindung benötigen wir grundsätzlich schriftlich; diese dürfen telefonisch nicht entgegengenommen werden.
Sofern wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat abbuchen, wird die Nachzahlung zum in der Abrechnung angegebenen Termin gemeinsam mit Ihrer Miete von Ihrem Konto abgezogen. Anderenfalls ist der Betrag bis spätestens zur angegebenen Fälligkeit zu überweisen.
§ 35a EStG zutrifft, sind auf der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung jeweils ausgewiesen und erläutert.
Grundsätzlich ist ein Vergleich mit dem Nachbarn nur bedingt möglich. Sie können die nichtverbrauchsabhängigen Kosten (z. B. Grundsteuer, Versicherungen, Beleuchtung etc.) miteinander vergleichen. Verbrauchsabhängige Kosten wie z. B. Wasser/Entwässerung, Warmwasser, Heizung werden anhand der individuell ermittelten Verbräuche auf die Mieter verteilt. Hinzu kommt, dass jeder Mieter persönlich bemessene Vorauszahlungen geleistet hat.
Entscheidend ist hier grundsätzlich das Mietvertragsende. Dauert das Mietverhältnis zum Beispiel bis zum 31. Mai, müssen Sie exakt bis zu diesem Termin die Betriebskosten zahlen, auch wenn Sie die Wohnung womöglich bereits am 8. Mai geräumt haben.
Eine Namensänderung wird ausschließlich auf Grundlage einer Bescheinigung über die Namensänderung nach den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Heiratsurkunde, Bestätigung vom Standesamt) durchgeführt. Bitte senden Sie uns die Unterlagen unter Angabe der Mieternummer postalisch oder per E-Mail zu. Sofern sich Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ändert, teilen Sie uns Ihre neuen Kontaktdaten schriftlich mit, gerne auch per E-Mail.
Für die Überprüfung zur Aufnahme eines weiteren Mietvertragspartners benötigen wir einen von allen Vertragspartnern unterzeichneten Antrag und folgende Unterlagen der aufzunehmenden Person: Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Kopie Personalausweis, vollständig ausgefülltes Formular zur Wohnungsbewerbung. Das Formular zur Wohnungsbewerbung erhalten Sie nach Antragstellung. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir als Vermieter zu einer Änderung der Vertragspartner nicht verpflichtet sind.
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Gerne senden wir Ihnen bei Bedarf eine Kopie Ihres Mietervertrages zu. Geben Sie hierzu Ihre Mieternummer an; vorzugsweise per E-Mail.
Kleintiere wie zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster und Vögel sind in angemessener Anzahl nicht genehmigungspflichtig. Die Haltung von Katzen, Hunden sowie exotischen Tieren bedarf einer Zustimmung. Reichen Sie bitte vor Anschaffung einen entsprechenden Antrag ein.
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Oftmals hilft schon ein persönliches Gespräch, da den Nachbarn ihr störendes Verhalten gar nicht bewusst ist. Bei fortwährender Ruhestörung ist die Beschwerde grundsätzlich schriftlich unter genauer Schilderung des Vorfalls sowie Angaben über Datum und Uhrzeit und Hinzuziehung von Zeugen einzureichen. Da Ihre Beschwerde jedoch juristische Schritte nach sich ziehen kann, müssen wir Sie um eine Einreichung Ihrer Beschwerde bitten. Gerne können Sie unser Lärmprotokoll und die Hausordnung nutzen. Die Ruhezeiten können Sie in unserer Hausordnung hier ersehen.
Egal ob Sie neu an einem SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen oder ob sich Ihre Bankverbindung ändert – nutzen Sie bitte hierfür hier unser Formular.
Die jeweils gültige Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag geregelt und beträgt in den meisten Fällen drei Monate. Das Vertragsverhältnis kann ausschließlich in Schriftform mit den Unterschriften aller Mietvertragspartner und Vorlage im Original beendet werden. Ein passendes Kündigungsformular finden Sie hier. Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein.
Was Betriebskosten sind, zählt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) im Einzelnen auf. Hierzu gehören nach der Definition die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen, welche im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden.
Nein. Kosten für den Wohnungsstrom zählen nicht zu den Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung. Den Strom für die Wohnung bezieht der Mieter in der Regel direkt vom Stromversorger seiner Wahl, bei welchem er sich nach Wohnungsübergabe direkt anmelden muss.
Sofern wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat abbuchen, wird Ihr Guthaben bei der Abbuchung berücksichtigt und automatisch mit der Miete verrechnet, falls und so weit es nicht zum Ausgleich von Rückständen benötigt wird. Andernfalls bitten wir Sie, uns Ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Änderungen Ihrer Bankverbindung benötigen wir grundsätzlich schriftlich; diese dürfen telefonisch nicht entgegengenommen werden.
Sofern wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat abbuchen, wird die Nachzahlung zum in der Abrechnung angegebenen Termin gemeinsam mit Ihrer Miete von Ihrem Konto abgezogen. Anderenfalls ist der Betrag bis spätestens zur angegebenen Fälligkeit zu überweisen.
§ 35a EStG zutrifft, sind auf der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung jeweils ausgewiesen und erläutert.
Grundsätzlich ist ein Vergleich mit dem Nachbarn nur bedingt möglich. Sie können die nichtverbrauchsabhängigen Kosten (z. B. Grundsteuer, Versicherungen, Beleuchtung etc.) miteinander vergleichen. Verbrauchsabhängige Kosten wie z. B. Wasser/Entwässerung, Warmwasser, Heizung werden anhand der individuell ermittelten Verbräuche auf die Mieter verteilt. Hinzu kommt, dass jeder Mieter persönlich bemessene Vorauszahlungen geleistet hat.
Entscheidend ist hier grundsätzlich das Mietvertragsende. Dauert das Mietverhältnis zum Beispiel bis zum 31. Mai, müssen Sie exakt bis zu diesem Termin die Betriebskosten zahlen, auch wenn Sie die Wohnung womöglich bereits am 8. Mai geräumt haben.
Tipps zum richtigen Heizen und Lüften
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energiesparend heizen
- Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem möglichst gleichmäßig.
- Halten Sie die Heizkörper frei. Durch Verkleidungen, Möbel, die direkt vor der Heizung stehen, oder lange Vorhänge wird die Heizleistung eingeschränkt.
- Schließen Sie die Türen zu anderen Räumen.
- Lüften Sie regelmäßig und ausreichend: Mit einer kurzen, ca. 5-15 Minuten dauernden Stoßlüftung erzielen Sie dabei das beste Ergebnis und es geht am wenigsten Heizenergie verloren. Vermeiden Sie gekippte Fenster. Wir empfehlen tagsüber wenn möglich 3 Mal zu lüften.
- Schließen Sie beim Lüften die Heizkörperventile und schalten Sie die Heizung erst nach dem Lüften wieder an.
optimal lüften
- Heizen Sie den Raum auf, damit die warme Luft die Feuchtigkeit aus den Wänden ziehen kann.
- Stellen Sie die Heizung ab.
- Öffnen Sie die Fenster vollständig und lassen Sie den Raum gut durchlüften (im Sommer ca. 15 Minuten, im Winter ca. 5 Minuten).
- Anschließend stellen Sie die Heizung wieder an.
- Schließen Sie die Fenster.
- Die Schritte 1 bis 5 sollten mehrmals wiederholt werden, um das Raumklima wieder zu normalisieren.