Geförderte Wohnungen
Von unseren rund 6.000 Mietwohnungen sind rund 2.000 gefördert und unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Rund 1.350 weitere Wohnungen haben eine Belegungsbindung.
Diese Wohnungen werden von der öffentlichen Hand vergeben. Abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrer Wohnsituation und Ihren persönlichen Lebensverhältnissen, wird geprüft, ob sie Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben.
Voraussetzung für eine geförderte Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein.
Sie interessieren sich für eine öffentlich geförderte Wohnung der Oberbayerische Heimstätte in Ihrem Wohnort? Rufen Sie uns an, wir können Ihnen sagen, welches Amt für Sie zuständig ist.
Diese Wohnungen werden von der öffentlichen Hand vergeben. Abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrer Wohnsituation und Ihren persönlichen Lebensverhältnissen, wird geprüft, ob sie Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben.
Voraussetzung für eine geförderte Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein.
Sie interessieren sich für eine öffentlich geförderte Wohnung der Oberbayerische Heimstätte in Ihrem Wohnort? Rufen Sie uns an, wir können Ihnen sagen, welches Amt für Sie zuständig ist.
Tipps zum Richtig Heizen und Lüften
Damit Sie ein optimales Lüftungsergebnis erzielen und möglichst energiesparend Heizen können, haben wir die folgenden Tipps zum Lüften und Heizen für Sie zusammengestellt:
Da die Ursache für den Befall meist eine zu niedrige Raumtemperatur verbunden mit zu hoher Luftfeuchtigkeit ist, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem möglichst gleichmäßig.
- Halten Sie die Heizkörper frei. Durch Verkleidungen, Möbel die direkt vor der Heizung stehen oder lange Vorhänge wird die Heizleistung eingeschränkt.
- Schließen Sie die Türen zu anderen Räumen.
- Lüften Sie regelmäßig und ausreichend: Mit einer kurzen ca. 5-15 Minuten dauernden Stoßlüftung erzielen Sie dabei das beste Ergebnis und es geht am wenigsten Heizenergie verloren. Vermeiden Sie gekippte Fenster. Wir empfehlen tagsüber wenn möglich 3 Mal zu lüften.
- Schließen Sie beim Lüften die Heizkörperventile und schalten Sie die Heizung erst nach dem Lüften wieder an.
Da die Ursache für den Befall meist eine zu niedrige Raumtemperatur verbunden mit zu hoher Luftfeuchtigkeit ist, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Heizen Sie den Raum auf, damit die warme Luft die Feuchtigkeit aus den Wänden ziehen kann
- Stellen Sie die Heizung ab
- Öffnen Sie die Fenster vollständig und lassen Sie den Raum gut durchlüften (im Sommer ca. 15 Minuten, im Winter ca. 5 Minuten)
- Anschließend stellen Sie die Heizung wieder an
- Schließen Sie die Fenster
- Die Schritte 1. bis 5. sollten mehrmals wiederholt werden um das Raumklima wieder zu normalisieren.
Was tun im Notfall?
Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Hausmeister oder kaufmännischen Sachbearbeiter.
Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie in den Aushangkästen in Ihren Treppenhäusern.
Gerne ist Ihnen auch unsere Zentrale während der Geschäftszeiten behilflich und verbindet Sie an Ihren Ansprechpartner weiter.
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Telefon: +49 (089) 38 18 05 – 0
Bei Gefahr für Leib und Leben setzen Sie sich bitte sofort mit Feuerwehr und Polizei in Verbindung.
Feuerwehrnotruf: 112
Polizeinotruf: 110