Umstellung auf E-Rechnungen ab 1. Januar 2025

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Sofern Sie die Übergangsregelung in Anspruch nehmen möchten, erteilen wir Ihnen hiermit ausdrücklich unsere Zustimmung. Wir nehmen Ihre PDF-Rechnungen weiterhin entgegen und empfangen diese unter der folgenden E-Mail-Adresse:

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Bei elektronischen Rechnungen bevorzugen wir das Zugferd-Format. Um eine korrekte Zuordnung der Rechnung sicherstellen zu können, benötigen wir die Angabe unserer Auftrags- bzw. Vertragsnummer sowie – wenn vorhanden – die Angabe der Objektadresse.