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Wohnen im Herzen Oberbayerns, unmittelbar vor den Toren der Landeshauptstadt München, aber zu bezahlbaren Mietpreisen: Diesen Wunsch kann die Oberbayerische Heimstätte (OH) in Zusammenarbeit mit der Großen Kreisstadt Erding erfüllen. Die Oberbayerische Heimstätte hat dort als Bauherrin die ersten 24 Wohnungen im Südlichen Thermengarten fertiggestellt. Bis Anfang 2023 werden es insgesamt 86 Wohnungen in sechs Häusern sein. Die Große Kreisstadt Erding hat der OH das Erbbaurecht für 99 Jahre eingeräumt und sich im Gegenzug ein unbefristetes Belegungsrecht für 20 % der Wohnungen gesichert. Am 17. November übergab Bezirkstagspräsident Josef Mederer, der auch OH-Aufsichtsratsvorsitzender ist, gemeinsam mit Oberbürgermeister Max Gotz sowie OH-Geschäftsführer Michael Zaigler den Schlüssel für das neue Zuhause an eine erste Mieterfamilie. Gäste waren unter anderem die Architekten von bzb und die Geschäftsleitung des Totalunternehmers Guggenberger.

Wohnen in bester Lage am Alpenrand, aber zu bezahlbaren Mietpreisen: Diesen Wunsch kann die Marktgemeinde Bruckmühl in Zusammenarbeit mit Oberbayerische Heimstätte (OH) erfüllen. Die OH hat dort als Bauherr 27 Wohnungen errichtet, die vor allem für Senioren, Menschen mit Behinderung oder für einkommensschwächere Haushalte vorgesehen sind. Die Marktgemeinde Bruckmühl hat der OH das Erbbaurecht für 75 Jahre eingeräumt und sich das Belegungsrecht für die Wohnungen auf die Dauer von 25 Jahren gesichert. Am 28. Juli 2022 fand nun eine Begehung der Wohnanlage statt, zu der der 1. Bürgermeister Richard Richter eingeladen hat: Gäste waren unter anderem Bezirkstagspräsident Josef Mederer, OH-Geschäftsführer Michael Zaigler und Vertreter der Marktgemeinde.

Wohnen in zentraler Lage, aber zu erschwinglichem Preis: Diesen Wunsch können Mitarbeitende des Bezirks Oberbayern und der kbo-Kliniken derzeit an der Apfelwiese im Jugendstilpark in Haar verwirklichen. Die Oberbayerische Heimstätte hat dort 115 Wohnungen errichtet, die bevorzugt Mitarbeitenden des Bezirks und der kbo-Kliniken angeboten werden. Am 2. Juni übergab Bezirkstagspräsident Josef Mederer, der auch OH-Aufsichtsratsvorsitzender ist, gemeinsam mit OH-Geschäftsführer Michael Zaigler einer Mitarbeitenden des Bezirks den Schlüssel für ihr neues Zuhause – eine familiengerechte Vier-Zimmer-Wohnung. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

jeden Tag erreichen uns derzeit erschütternde Berichte und Bilder aus der Ukraine und einzelne Mieter haben an uns die Anfrage herangetragen, ob es möglich ist, Flüchtlinge aufzunehmen.

Wir begrüßen außerordentlich die Bereitschaft unserer Mieter, den derzeit aus der Ukraine flüchtenden Menschen zu helfen.

Daher geben wir Ihnen nachstehend einige Hinweise, die Sie im Hinblick auf Ihr Mietverhältnis beachten sollten:

    1. Es steht Ihnen frei, für den Zeitraum von ca. 6 Wochen Besuch bei sich aufzunehmen. Für diesen Zeitraum bedarf es auch keiner gesonderten Vereinbarung mit der Hausverwaltung.
    2. Auf Grund der politischen Lage ist es jedoch fraglich, ob ein solcher Besuchszeitraum ausreichend ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass eine Aufnahme von Flüchtlingen sich über einen längeren Zeitraum erstrecken wird.
    3. Ein solcher Zuzug ist bei der Hausverwaltung zu beantragen und muss von dieser genehmigt werden. Für die Beantragung dieser Zuzugsgenehmigung werden die Personalien der jeweiligen Person/en – mit einer Ausweiskopie – benötigt.
    4. Die Wohnung darf Flüchtlingen nicht vollständig überlassen werden, sondern es darf nur eine bestimmte Räumlichkeit für den Zuzug zur Verfügung gestellt werden. Die Wohnung ist vom Mieter und der/den zugezogenen Person/en zu bewohnen.
    5. Bei öffentlich geförderten Wohnungen ist zu beachten, dass den Flüchtlingen Sozialleistungen zustehen. Dadurch können die Sozialleistungen des jeweiligen Mieters unter Umständen gekürzt werden, da die Leistungen des/der Zugezogenen mit angerechnet werden.
    6. Ein Mehrverbrauch von Wasser und Heizung wird sich eventuell in der Nebenkostenabrechnung bemerkbar machen.
    7. Sie als Mieter haften für eventuelle Schäden, welche unter Umständen durch die aufgenommene/n Person/en entstehen.

Zum Abschluss möchten wir Sie auch darauf aufmerksam machen, dass die Flüchtlinge eine schlimme Zeit durchstehen und gegebenenfalls Ihre aktive Hilfe - in einem fremden Land - bei Behördengängen und ähnlichem benötigen.

Sollten Sie sich, unter Berücksichtigung unserer Hinweise, zur Aufnahme einer Person oder mehrerer Personen entschließen, lassen Sie uns dies bitte mit den Angaben zur Person oder den Personen wissen (Zeiträume, welche unter Punkt 1 fallen, sind hiervon ausgenommen).

Wir werden uns dann, nach Prüfung des Antrages - im Hinblick auf die Wohnungsgröße und die Belegung - schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Oberbayerische Heimstätte

 

Unmittelbar angrenzend an das heutige kbo-Isar-Amper-Klinikum in Haar entstanden 1905 zwei Mehrfamilienhäuser in der seiner Zeit vorherrschenden Bauweise, dem Jugendstil. Bereits im Jahre 1984 schloss die Oberbayerische Heimstätte einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Grundstückseigentümer, dem Bezirk Oberbayern und wurde 1985 Eigentümer der denkmalgeschützten Gebäude.

Im Laufe der Jahrzehnte wurden die Häuser für die Mitarbeiter der Klinik mehrmals renoviert und umgebaut. So wurde beispielsweise eine für den Jugendstil typische Loggia zu einem weiteren Wohnraum umfunktioniert und zugemauert. Im Rahmen unserer Modernisierungsmaßnahmen wurde diese wieder geöffnet und in den Urzustand zurückversetzt. Im Erdgeschoss erhielten die Gebäude zusätzliche Terrassen und das Obergeschoss wurde mit vorgestellten Balkonanbauten versehen.

Im Zuge der umfangreichen Um- und Ausbaumaßnahmen ist es uns gelungen, die Anzahl der Wohnungen von sieben auf 15 zu erhöhen und die Wohnfläche um rd. 143 m² zu erweitern. Dies erreichten wir neben einer bedarfsorientierten Grundrissoptimierung der Wohnungen, mit dem Ausbau der Dachgeschosse in allen Gebäuden. Darüber hinaus wurden die Außenanlagen mit überdachten Fahrrad-Abstellmöglichkeiten sowie ausreichend PKW-Stellplätzen an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Insgesamt bieten wir damit am Ortsrand von Haar, kurz vor den Feldern in Richtung Ottendichl, eine Wohnfläche von rd. 871 m² auf einem großzügigen Grundstück mit 7.553 m² an.

Geschäftszeiten

Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr
Casinostr. 1, 85540 Haar
Telefon: +49 (089) 38 18 05 – 0
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Wir freuen uns, Ihnen während unserer Geschäftszeiten persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorab telefonisch einen Termin, um sicher zu stellen, dass der für Sie zuständige Sachbearbeiter anwesend ist.