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Symbolischer Spatenstich der OH-Neubauten im Q5, Jugendstilpark – vereint in einer Mischimmobilie aus 45 Wohnungen, sechs Büroeinheiten, einem Discounter und fünf Einzelhandelsflächen

Am Rande des Jugendstilparks in Haar, im sogenannten Q5, entsteht ein neues kommunikatives Zentrum, in dem Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Leben vereint werden. Diesen Wunsch der Haarer Bürgerinnen und Bürger kann die Oberbayerische Heimstätte (OH) in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Haar, dem Bezirk Oberbayern und ALDI SÜD an der Vockestraße/Ecke Leibstraße künftig erfüllen. Die Fertigstellung ist für Ende 2025 geplant.

Die OH baut auf 8.930 m² Grund 45 Wohnungen, die gemäß dem Städtebaulichen Vertrag zugunsten der Gemeinde Haar belegungs- und mietpreisgebunden sind und somit in erste Linie den Bürgerinnen und Bürgern von Haar zur Verfügung stehen. Erster Mieter der Büroflächen wird der Bezirk Oberbayern. Für den Discounter und den Einzelhandel wurde eine Partnerschaft mit ALDI SÜD geschlossen, der auch die bedarfsorientierte Vermietung der Ladengeschäfte übernommen hat. Dem Wunsch der Gemeinde nachkommend, entsteht hier unter anderem eine attraktive Gastronomiefläche mit Außenterrasse ins Grüne, um einen Treffpunkt für die Nachbarschaft zu schaffen.

Am 28. September feierten Bezirkstagspräsident Josef Mederer, Bürgermeister Dr. Andreas Bukowski, ALDI SÜD Prokurist Justus Rehn und OH Geschäftsführer Michael Zaigler den offiziellen Baubeginn der gemeinsamen Quartiersentwicklung mit dem symbolischen Spatenstich. Gäste waren unter anderem die Architekten von bzb und die Geschäftsleitung des Generalunternehmers Guggenberger.

Wohnen im Herzen Oberbayerns, unmittelbar vor den Toren der Landeshauptstadt München, aber zu bezahlbaren Mietpreisen: Diesen Wunsch kann die Oberbayerische Heimstätte (OH) in Zusammenarbeit mit der Großen Kreisstadt Erding erfüllen. Die Oberbayerische Heimstätte hat dort als Bauherrin die ersten 24 Wohnungen im Südlichen Thermengarten fertiggestellt. Bis Anfang 2023 werden es insgesamt 86 Wohnungen in sechs Häusern sein. Die Große Kreisstadt Erding hat der OH das Erbbaurecht für 99 Jahre eingeräumt und sich im Gegenzug ein unbefristetes Belegungsrecht für 20 % der Wohnungen gesichert. Am 17. November übergab Bezirkstagspräsident Josef Mederer, der auch OH-Aufsichtsratsvorsitzender ist, gemeinsam mit Oberbürgermeister Max Gotz sowie OH-Geschäftsführer Michael Zaigler den Schlüssel für das neue Zuhause an eine erste Mieterfamilie. Gäste waren unter anderem die Architekten von bzb und die Geschäftsleitung des Totalunternehmers Guggenberger.

Wohnen in bester Lage am Alpenrand, aber zu bezahlbaren Mietpreisen: Diesen Wunsch kann die Marktgemeinde Bruckmühl in Zusammenarbeit mit Oberbayerische Heimstätte (OH) erfüllen. Die OH hat dort als Bauherr 27 Wohnungen errichtet, die vor allem für Senioren, Menschen mit Behinderung oder für einkommensschwächere Haushalte vorgesehen sind. Die Marktgemeinde Bruckmühl hat der OH das Erbbaurecht für 75 Jahre eingeräumt und sich das Belegungsrecht für die Wohnungen auf die Dauer von 25 Jahren gesichert. Am 28. Juli 2022 fand nun eine Begehung der Wohnanlage statt, zu der der 1. Bürgermeister Richard Richter eingeladen hat: Gäste waren unter anderem Bezirkstagspräsident Josef Mederer, OH-Geschäftsführer Michael Zaigler und Vertreter der Marktgemeinde.

Wohnen in zentraler Lage, aber zu erschwinglichem Preis: Diesen Wunsch können Mitarbeitende des Bezirks Oberbayern und der kbo-Kliniken derzeit an der Apfelwiese im Jugendstilpark in Haar verwirklichen. Die Oberbayerische Heimstätte hat dort 115 Wohnungen errichtet, die bevorzugt Mitarbeitenden des Bezirks und der kbo-Kliniken angeboten werden. Am 2. Juni übergab Bezirkstagspräsident Josef Mederer, der auch OH-Aufsichtsratsvorsitzender ist, gemeinsam mit OH-Geschäftsführer Michael Zaigler einer Mitarbeitenden des Bezirks den Schlüssel für ihr neues Zuhause – eine familiengerechte Vier-Zimmer-Wohnung. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

jeden Tag erreichen uns derzeit erschütternde Berichte und Bilder aus der Ukraine und einzelne Mieter haben an uns die Anfrage herangetragen, ob es möglich ist, Flüchtlinge aufzunehmen.

Wir begrüßen außerordentlich die Bereitschaft unserer Mieter, den derzeit aus der Ukraine flüchtenden Menschen zu helfen.

Daher geben wir Ihnen nachstehend einige Hinweise, die Sie im Hinblick auf Ihr Mietverhältnis beachten sollten:

    1. Es steht Ihnen frei, für den Zeitraum von ca. 6 Wochen Besuch bei sich aufzunehmen. Für diesen Zeitraum bedarf es auch keiner gesonderten Vereinbarung mit der Hausverwaltung.
    2. Auf Grund der politischen Lage ist es jedoch fraglich, ob ein solcher Besuchszeitraum ausreichend ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass eine Aufnahme von Flüchtlingen sich über einen längeren Zeitraum erstrecken wird.
    3. Ein solcher Zuzug ist bei der Hausverwaltung zu beantragen und muss von dieser genehmigt werden. Für die Beantragung dieser Zuzugsgenehmigung werden die Personalien der jeweiligen Person/en – mit einer Ausweiskopie – benötigt.
    4. Die Wohnung darf Flüchtlingen nicht vollständig überlassen werden, sondern es darf nur eine bestimmte Räumlichkeit für den Zuzug zur Verfügung gestellt werden. Die Wohnung ist vom Mieter und der/den zugezogenen Person/en zu bewohnen.
    5. Bei öffentlich geförderten Wohnungen ist zu beachten, dass den Flüchtlingen Sozialleistungen zustehen. Dadurch können die Sozialleistungen des jeweiligen Mieters unter Umständen gekürzt werden, da die Leistungen des/der Zugezogenen mit angerechnet werden.
    6. Ein Mehrverbrauch von Wasser und Heizung wird sich eventuell in der Nebenkostenabrechnung bemerkbar machen.
    7. Sie als Mieter haften für eventuelle Schäden, welche unter Umständen durch die aufgenommene/n Person/en entstehen.

Zum Abschluss möchten wir Sie auch darauf aufmerksam machen, dass die Flüchtlinge eine schlimme Zeit durchstehen und gegebenenfalls Ihre aktive Hilfe - in einem fremden Land - bei Behördengängen und ähnlichem benötigen.

Sollten Sie sich, unter Berücksichtigung unserer Hinweise, zur Aufnahme einer Person oder mehrerer Personen entschließen, lassen Sie uns dies bitte mit den Angaben zur Person oder den Personen wissen (Zeiträume, welche unter Punkt 1 fallen, sind hiervon ausgenommen).

Wir werden uns dann, nach Prüfung des Antrages - im Hinblick auf die Wohnungsgröße und die Belegung - schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Oberbayerische Heimstätte

 

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Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
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