Die Oberbayerische Heimstätte baut, saniert und verwaltet ihre eigenen Mietwohnungen in ganz Oberbayern.
Der überwiegende Teil dieser Wohnungen ist gefördert. Zur Anmietung einer geförderten Wohnung ist ein sogenannter „Wohnberechtigungsschein“ erforderlich. Diesen können Sie bei den jeweils zuständigen Landratsämtern, Gemeinden oder Städten beantragen, denen in der Regel auch das Belegungsrecht obliegt.

Daher geht auch nur ein kleiner Teil unseres verfügbaren Wohnungsbestands an den freien Wohnungsmarkt.

Aufgrund der hohen Nachfrage führen wir momentan keine Vormerklisten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Vielen Dank.

Geschäftszeiten

Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Casinostr. 1, 85540 Haar
Telefon: +49 (089) 38 18 05 – 0
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Wir freuen uns, Ihnen während unserer Geschäftszeiten persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorab telefonisch einen Termin, um sicher zu stellen, dass der für Sie zuständige Sachbearbeiter anwesend ist.